Kreismedienzentrum Rottweil
VERLEIH
1. Das Kreismedienzentrum Rottweil verleiht DVDs,Videos, Filme, Bildreihen, Tonträger und Lernsoftware an alle im Dienstbereich des Kreismedienzentrums Rottweil liegenden Schulen sowie anerkannte Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung. Sämtliches Film-Bild-Ton-Material, das für Zwecke der Schule und zur Erziehungs- und Bildungsarbeit in der Jugend- und Erwachsenenbildung vorgesehen ist, darf nur in nicht-öffentlichen und nichtgewerblichen Veranstaltungen vorgeführt werden.
2. Der Verleih an öffentliche Schulen und Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung erfolgt kostenlos.
Alle anderen Interessenten erhalten DVDs, Videos, Filme, Bildreihen, Software und Tonträger gegen Gebühren, die nach der amtlichen Gebührenordnung erhoben werden. Auch hier darf die Vorführung nur in nichtöffentlichen und nichtgewerblichen Veranstaltungen erfolgen.
3. Bestellungen müssen möglichst frühzeitig persönlich, telefonisch, mittels Internet oder per Fax aufgegeben werden. Sie haben neben der vollen Anschrift des Bestellers (Institution), den Namen des verantwortlichen Entleihers, die Kenn-Nummer des Mediums sowie Einsatzzeit und Unterschrift zu enthalten. Bestellungen an das Landesmedienzentrum können nur berücksichtigt werden, wenn sie an das zuständige Kreismedienzentrum gerichtet sind.
4. Die Anerkennung der Verleihbedingungen erfolgt mit der Aufgabe der Bestellung.
5. Terminbestätigung ergeht bei persönlicher Bestellung durch persönliche Zusage. Bei schriftlicher Bestellung erfolgt auf Anforderung die Zusage durch schriftliche Bestätigung an den Besteller. Bei der Internet-Bestellung ist die Verfügbarkeit sofort ersichtlich.
6. Wünscht ein Entleiher den postalischen Versand, so erfolgt dieser frei. Die rechtzeitige Absendung wird gewährleistet unter der Voraussetzung, dass die AV-Medien pünktlich und vollständig vom Vorentleiher zurückkommen. Eine Haftung für nicht rechtzeitigen Zugang kann jedoch nicht übernommen werden.
7. Die Rückgabe hat entweder persönlich oder durch die Post, vom Entleiher freigemacht, zu erfolgen. Bei Filmen, die nicht zurückgespult werden sollen, ist darauf zu achten, dass diese auf einer gleichartigen und im Zustand gleichwertigen Filmspule zurückgegeben werden. Die Verlängerung der Einsatzzeit ist nur mit
Zustimmung des Verleihs möglich. Sie ist rechtzeitig vor dem festgelegten Rückgabetermin einzuholen.
8. Die Vorführung von AV-Medien darf nur von einem durch das Landesmedienzentrum oder des Kreismedienzentrums Rottweil ausgebildeten Vorführer erfolgen. Weitere Bedingung ist die Verwendung einwandfreier Geräte. Außerdem ist beim Filmgerät vor und nach der Vorführung insbesondere der Filmkanal zu säubern. Abgerissene Vor- und Nachspanne bzw. Teile des Films sind mit der Kopie zurückzugeben. Bei auftretenden Perforationsschäden an Filmkopien dürfen keine weiteren Vorführungen erfolgen. Bei Tonbild-, Dia- und Folien-Reihen ist auf die Vollständigkeit der Dias und Folien zu achten. Gerissene Tonkassetten, Videokassetten dürfen nicht geklebt werden. Gelöschte Bänder werden berechnet. Schriftliches Begleitmaterial ist vollständig zurückzugeben. Die digitalen Medien (Software, DVD) dürfen nicht zerkratzt werden.
9. Es besteht ein Kopier- und Vervielfältigungsverbot für alle entliehenen Medien.
10. Die Haftung des Entleihers erstreckt sich auf Schäden und Verluste jeder Art, auch einzelner Teile, beginnend mit der Überlassung und endend mit der Rückgabe des Leihguts. Ebenso übernimmt er die Haftung für Schadensersatzansprüche von Nachentleihern, die durch die Nichteinhaltung der Verleihbedingungen entstehen.
11. Säumnisgebühren können bei Terminüberschreitungen pro Tag und Entleihung bis zu 2,50 € auch von Entleihern, die von der Gebührentrichtung befreit sind, erhoben werden. Maßgebend ist hierfür der Tag der persönlichen Rückgabe bzw. das Datum des Poststempels. Hinzu kommen noch anfallende Porto- und Verwaltungskosten.
12. Evtl. für Vorführungen fällig werdende GEMA-Tantiemen sind durch den Verleih nicht abgegolten. Sie sind ggf. durch den Veranstalter mit der GEMA abzurechnen.
13. Großbildprojektoren (Beamer) stehen den Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung gegen Entrichtung einer Lampengebühr zur Verfügung. Alle anderen Entleiher erhalten Geräte nur gegen Gebühren, die nach der amtlichen Gebührenordnung des Kreismedienzentrums erhoben werden.
14. Die wiederholte Nichteinhaltung der Verleihbedingungen führt zum Ausschluss vom Verleih.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Rottweil.
Kreismedienzentrum Rottweil
Verleih an Privatpersonen auf Anfrage
